Neue Regelung zur Anrechnung von Studienzeiten
Bitte beachten Sie bei der Planung Ihres Studiums, sowie Ihrer Auslandsaufenthalte (v.a. Punkt 3 und Punkt 4) die im Folgenden beschriebene neue Regelung zur Anrechnung von Studienzeiten.
Bei der Anrechnung von Studienzeiten sind folgende drei Situationen zu unterscheiden:
- Anrechnung von Leistungen, die vor Aufnahme des Studiengangs erbracht wurden. Hier ist je 25 Leistungspunkten ein Semester anzurechnen.
- Anrechnung von Leistungen, die während …
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