Neuregelung zur Abgabe der Abschlussarbeit und Immatrikulation
Liebe Studierende,
bisher wurde die Voraussetzung der Immatrikulation bei der Abgabe der Abschlussarbeit (Bachelor- bzw. Masterarbeiten) großzügig gehandhabt. Diese Verwaltungspraxis wird dahingehend geändert, dass ab dem Wintersemester 2014/2015 auch zum Zeitpunkt der Abgabe eine reguläre Immatrikulation gegeben sein muss.
Somit gilt: Sowohl zum Zeitpunkt der Anmeldung, während der Bearbeitung und am Tag der Abgabe der Abschlussarbeit …
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