Wichtige Informationen für schwangere Studentinnen und Studentinnen mit bis zu 12 Monate alten Babys
Seit dem 01. Januar 2018 gilt das neue Mutterschutzgesetz: Auch schwangere und stillende Studentinnen genießen nun den vollen Mutterschutz. Das Referat Gleichstellung informiert und berät Sie.
Um Ihren Schutz als schwangere Studentin oder Studentin mit einem bis zu 12 Monate alten Baby sowie Ihres (ungeborenen) Kindes sicherzustellen, ist die Universität Passau zu Maßnahmen verpflichtet, die Ihnen die Vereinbarkeit von …
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